Haben Sie überhaupt noch einen Platz frei?
Das hängt vom Zeitpunkt ab — und das können wir Ihnen erst sagen, wenn wir Ihren Termin kennen. Deshalb: Fragen Sie einfach. Sie bekommen innerhalb von drei Werktagen eine Antwort.
Wir sind zu dritt, das hilft. Und wenn es bei uns nicht geht, sagen wir Ihnen das schnell und ehrlich — damit Ihnen Zeit bleibt, weiterzusuchen. Hinhalten hilft niemandem.
Was kostet die Betreuung im Wochenbett?
Für Sie nichts. Die Hebammenhilfe im Wochenbett ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (§ 24d SGB V). Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie brauchen keine Überweisung und kein Rezept, und es gibt keine Zuzahlung.
Alle Leistungen, die wir für Sie erbringen, werden bezahlt. Zusätzliche Kosten kommen nicht auf Sie zu.
Ich bin privat versichert. Geht das auch?
Ja, selbstverständlich. Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Leistungen der Hebamme.
Der Weg ist nur ein anderer: Sie bekommen die Rechnung von uns persönlich und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Wie schnell und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Tarif — das klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Versicherung.
Wann soll ich mich melden?
Am besten früh — ab etwa der 15. Schwangerschaftswoche. Dann ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass wir Ihnen zusagen können.
Wenn Sie später dran sind, melden Sie sich trotzdem. Es lohnt sich immer zu fragen.
Mein Kind ist schon geboren. Ist es jetzt zu spät?
Nein. Fragen Sie an oder rufen Sie einfach an: 0171 - 28 55 211 (Gabriele Schöpe). Wir schauen, was möglich ist. Tragen Sie im Formular beim Geburtstermin einfach den Geburtstag Ihres Kindes ein.
Wie oft kommt die Hebamme zu mir?
Das richtet sich nach Ihnen und Ihrem Kind. In den ersten Tagen nach der Geburt sind tägliche Hausbesuche möglich, danach werden sie seltener. Bei Fragen zum Stillen und zur Ernährung sind wir auch über das Wochenbett hinaus für Sie da.
Was passiert bei einem Hausbesuch?
Wir sehen nach Ihnen und nach Ihrem Kind. Bei Ihnen: die Rückbildung der Gebärmutter, der Wochenfluss, die Heilung einer Naht oder der Kaiserschnittnarbe, die Brust und das Stillen. Bei Ihrem Kind: Gewicht, Nabel, Haut und Gelbsucht, das Trinken und die Verdauung.
Und wir haben Zeit für alles, was Sie beschäftigt — auch dann, wenn es Ihnen seelisch nicht gut geht. Das gehört ausdrücklich dazu.
Was soll ich bereithalten?
Ihren Mutterpass, Ihre Versichertenkarte und das gelbe Untersuchungsheft Ihres Kindes. Mehr brauchen Sie nicht vorzubereiten. Wir bringen mit, was wir für die Untersuchung benötigen.
Ich hatte einen Kaiserschnitt. Ändert das etwas?
An Ihrem Anspruch ändert es nichts, am Inhalt der Besuche schon: Die Narbe braucht Aufmerksamkeit, das Aufstehen und Tragen fällt anfangs schwerer, und das Stillen will oft anders angelegt sein. Sagen Sie uns bei der Anfrage gern schon Bescheid.
Es ist mein zweites Kind. Brauche ich das überhaupt?
Sie haben denselben Anspruch wie beim ersten Kind. Jede Geburt ist anders, und mit einem älteren Geschwisterkind im Haus ist der Alltag ein anderer. Viele Frauen sagen uns hinterher, gerade beim zweiten Kind sei die Begleitung wertvoll gewesen.
Was ist, wenn meine Wunsch-Hebamme keine Zeit hat?
Wir sind zu dritt und sprechen uns ab. Wenn eine von uns nicht kann, fragen wir im Team — Sie müssen nicht von vorn anfangen.
Sie wissen noch nicht, bei wem Sie sich am wohlsten fühlen? Kommen Sie in unsere Hebammensprechstunde und lernen Sie uns kennen.
Sind Sie auch am Wochenende erreichbar? Und wenn Sie im Urlaub sind?
Wir sind für Sie erreichbar — auch am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an, wenn Sie uns brauchen.
Und wenn eine von uns im Urlaub oder krank ist, ist die Vertretung immer gesichert. Sie stehen zu keinem Zeitpunkt ohne Betreuung da — darauf können Sie sich verlassen.
Ist das dieselbe Hebamme, die bei der Geburt dabei ist?
Nicht unbedingt. Die Wochenbettbetreuung ist die Begleitung nach der Geburt, bei Ihnen zu Hause. Wer bei der Geburt im Kreißsaal Dienst hat, richtet sich nach dem Dienstplan der Klinik.
Weil Denise Henkel und Mandy Hoffmann zugleich als Hebammen an der Thüringen-Klinik in Saalfeld arbeiten, kann es aber gut sein, dass Sie sich schon dort begegnen.
Was hat es mit dem Behandlungsvertrag auf sich?
Er beschreibt, was wir für Sie tun und woran Sie uns halten können — die Grundlage jeder Hebammenbetreuung. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine unserer Hebammen Ihnen die Betreuung zusagt. Sie finden ihn beim Anmeldeformular weiter unten, und wir gehen ihn beim ersten Besuch gemeinsam durch.